Jäger und Sportschützen nicht mehr am Pranger/notwendige Verschärfungen bei Internethandel/Votum Binnenmarktausschuss
Für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen sollen künftig strengere Standards in der EU gelten. Der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments hat heute jedoch überzogene Vorstellungen der EU-Kommission zur Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie korrigiert.
So konnten die verbindlichen Auflagen regelmäßiger medizinischer Überprüfungen verändert werden. Die in Deutschland bewährten Überwachungsregeln für Jäger und Sportschützen gelten weiter. Auch das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen wurde – bei gleichzeitige Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet. Dort, wo es offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben“, sagte der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann.
Künftig strenger reguliert wird der Online-Verkauf von Waffen. Für Händler sind strenge Auflagen vorgesehen, die unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen. „Die Gefahr, die von Waffen, Waffenteilen oder Munition ausgeht, die von Privatpersonen übers Internet erworben werden können, ist einfach zu groß. Dieser Verbotsschritt ist richtig und stärkt die Innere Sicherheit in der gesamten EU“, so Mann.
Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.