EU verschärft Vorschriften im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
Die EU hat die Regeln zur Entsendung von Arbeitern ins Ausland enger gefasst und will so gegen Sozialdumping vorgehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht aber viele Lücken in dem Beschluss des EU-Parlaments. (Veröffentlicht am 17.04.2014)
26 775 Mal rückten die Fahnder 2012 aus und verhängten Bußgelder in Höhe von zwölf Millionen Euro. „Das zeigt, wie nötig schärfere Kontrollen sind. Es wäre verrückt gewesen, den Fahndungsdruck zu mindern, wie das zunächst geplant war“, hieß es gestern. Künftig wird es für Unternehmen schwerer, die EU-Richtlinie zu umgehen und Briefkasten-Firmen in Ländern mit niedrigen Lohn- und Sozialstandards zu gründen, um dort angestellte Mitarbeiter zu Dumping-Konditionen in Deutschland einzusetzen. Die Entsenderichtlinie bezweckt eigentlich das Gegenteil von Dumping-Standards: nämlich gleicher Lohn wie Einheimische, gleiche Urlaubsansprüche, gleiche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die EU führt nun auch eine Generalunternehmer-Haftung ein, die vor allem für den Baubereich gilt. Ab 2016, wenn die neuen Bestimmungen in Kraft treten, haftet der Haupt-Auftraggeber auch für Verstöße von Sub-Unternehmen. Er solle sich „seine Partner eben genau aussuchen und angucken“, begründeten die Abgeordneten den Beschluss.
Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist man dennoch unzufrieden. Die Reform „gewährleistet nur unzureichend, dass die Einhaltung von Arbeitsbedingungen effektiv kontrolliert werden kann und Betriebsinhaber für ihre Sub-Unternehmer haften“, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die vielen unklaren Formulierungen regeln die Probleme nicht. Es ist absehbar, dass in vielen Fragen der Streit lediglich vor die Gerichte verlagert wird.“ Der DGB forderte die EU und die Bundesregierung daher auf, doch „endlich wirksam gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen und sich für eine echte Verbesserung der Situation entsandter Arbeitnehmer einzusetzen“.