Keine Bremse für deutsche Fahnder

EU verschärft Vorschriften im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping

Detlef Drewes

Die EU hat die Regeln zur Entsendung von Arbeitern ins Ausland enger gefasst und will so gegen Sozialdumping vorgehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht aber viele Lücken in dem Beschluss des EU-Parlaments. (Veröffentlicht am 17.04.2014)

 
Brüssel/Straßburg. Sie tauchen ganz plötzlich auf und wollen alle Papiere sehen: die Mitarbeiter des Zolls und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Seit Mittwoch steht nun fest: Auch künftig dürfen die über 6000 Fahnder nach Opfern von Leiharbeit mit Billiglöhnen suchen. Das EU-Parlament hat nach langem Streit die Bestimmungen zur Umsetzung der sogenannten Entsenderichtlinie neu gefasst. Die Richtlinie regelt die Standards, die einzuhalten sind, wenn Arbeitnehmer im Auftrag ihrer Firma im Ausland tätig sind.„Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, welche Kontrollmaßnahmen sie für angemessen halten“, sagte der sozialpolitische Experte der Unionsfraktion im EU-Parlament, Thomas Mann. Eigentlich hatte die Brüsseler Kommission jene unangemeldeten Kontrollen verbieten wollen. Vor drei Jahren hatte sie vergeblich versucht, das deutsche Recht über den Luxemburger Gerichtshof auszuhebeln.

 

 

26 775 Mal rückten die Fahnder 2012 aus und verhängten Bußgelder in Höhe von zwölf Millionen Euro. „Das zeigt, wie nötig schärfere Kontrollen sind. Es wäre verrückt gewesen, den Fahndungsdruck zu mindern, wie das zunächst geplant war“, hieß es gestern. Künftig wird es für Unternehmen schwerer, die EU-Richtlinie zu umgehen und Briefkasten-Firmen in Ländern mit niedrigen Lohn- und Sozialstandards zu gründen, um dort angestellte Mitarbeiter zu Dumping-Konditionen in Deutschland einzusetzen. Die Entsenderichtlinie bezweckt eigentlich das Gegenteil von Dumping-Standards: nämlich gleicher Lohn wie Einheimische, gleiche Urlaubsansprüche, gleiche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die EU führt nun auch eine Generalunternehmer-Haftung ein, die vor allem für den Baubereich gilt. Ab 2016, wenn die neuen Bestimmungen in Kraft treten, haftet der Haupt-Auftraggeber auch für Verstöße von Sub-Unternehmen. Er solle sich „seine Partner eben genau aussuchen und angucken“, begründeten die Abgeordneten den Beschluss.

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist man dennoch unzufrieden. Die Reform „gewährleistet nur unzureichend, dass die Einhaltung von Arbeitsbedingungen effektiv kontrolliert werden kann und Betriebsinhaber für ihre Sub-Unternehmer haften“, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die vielen unklaren Formulierungen regeln die Probleme nicht. Es ist absehbar, dass in vielen Fragen der Streit lediglich vor die Gerichte verlagert wird.“ Der DGB forderte die EU und die Bundesregierung daher auf, doch „endlich wirksam gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen und sich für eine echte Verbesserung der Situation entsandter Arbeitnehmer einzusetzen“.